Kranerfahrung seit 30 Jahren

Unser Service

  • Jährliche UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 und 54
  • Elektrische Prüfung nach DGUV V3
  • Wartung, Reparatur, Störung
  • Modernisierung
  • Montagen und Demontagen
  • Schweißarbeiten
  • Ersatzteilbeschaffung aller Hersteller
  • Angebotserstellung und Beratung
  • Anschlagmitteln (z.B. Anschlagketten, Anschlagseile, Rundschlingen)
  • Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifer)
  • PSA gegen Absturz (Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte)
  • Leitern und Tritten
  • Fahrgerüsten
  • Regalanlagen
  • Ladungssicherung (Spanngurte, Zurrketten)
  • Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
  • Prüfung von Gefahrstoffschränken

Service im Detail

Jährliche UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 und 54

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.

Bei der Prüfung werden meistens auch Wartungsarbeiten von unseren Servicetechniker durchgeführt an Ihre Krananlage gem. der DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub.- und Zuggeräte. (z.B. Schmierung, Bremsen reinigen und einstellen, kleine Reparaturen, Pflege)

Bei Bedarf wird eine SWP-Lebensdauerberechnung des Zuges ermittelt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (DGUV- Vorschrift 54, früher BGV D8) bestimmt, dass der Unternehmer bei kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen sowie Kranhubwerken den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer zu ermitteln hat (§ 23 Abs. 4, § 37 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 54). Dazu müssen vom Unternehmer Ermittlungen über die tatsächliche Beanspruchung der Geräte und die Berechnung des verbrauchten Anteils der Nutzungsdauer durchgeführt werden.

Anschlagmittel
Anschlagmittel müssen – wie auch Leitern, Schutzausrüstungen und Co. – der DGUV-R 100-500 (ehemals BGR 500) nach mindestens einmal jährlich im Rahmen einer ausgiebigen UVV-Prüfung auf „Herz und Nieren“ geprüft werden. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie vor Ort – und das mit größter Sorgfalt, versiertem Fachwissen und viel Know-how. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und diese so gering wie möglich zu halten. In der Regel ist eine Wartung/Reparatur oder ein Austausch vor Ort möglich.
PSA gegen Absturz
Auffanggurte als persönliche Schutzausrüstung (PSA) können bekanntlich Leben retten und schwere Unfälle vermeiden. Genau aus diesem Grund unterliegen diese allerdings speziellen UVV-Prüfungsvorschriften. Wir überprüfen Ihre Auffanggurte sowie weitere PSA-Systeme aber auf Wunsch nicht nur wie gesetzlich vorgeschrieben einmal jährlich gemäß den Vorschriften der DGUV 312-906 (ehemals 198/199), sondern auch gerne häufiger. So können Sie nicht nur sicher sein, dass Sie die Verordnungen der DGUV erfüllen, sondern auch darüber, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. So sind Sie und Ihre Mitarbeiter stets auf der sicheren Seite.
Lastaufnahmemittel
Alle Gerätschaften, die dem Bereich der Lastaufnahme unterliegen, müssen der DIN EN 13155 nach mindestens einmal jährlich ausgiebig von einer befähigten Person auf sicherheitstechnische Mängel und auf ihren Zustand überprüft werden. Unsere Prüfungsvorgänge unterliegen dabei streng den Vorgaben der Regeln für Sicherheit und Gesundheit des Bundesgesetzbuches und der DGUV. Dadurch helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen der Unfallverhütung umzusetzen.
Elektrische Prüfung DGUV V3

Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine anerkannte und vorgeschriebene Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Die Prüfung muss alle 4 Jahre durch geschulte Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die Prüfung besteht aus Sicht- und Funktionsprüfungen sowie aus mehreren elektrischen Messungen und der Erstellung eines Prüfprotokolls.

Leitern
Auch Leitern und Tritte unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV-I 208-016 (ehemals BGI 694 und DIN EN131). Wir prüfen und warten diese für Sie direkt vor Ort, wobei wir uns streng an die aktuellen Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung halten. Hinzukommend können Sie sicher sein, dass wir immer auf dem aktuellsten Wissensstand sind – egal, ob es um die gesetzlichen Bestimmungen oder um technische Standards und Neuerungen bei den von Ihnen genutzten Betriebsmitteln geht.
Regale
Der DGUV 108-007 (ehemals DIN EN15635) nach sollten Regale mindestens einmal jährlich auf Mängel und auf ihren übergreifenden Zustand überprüft werden. Nur so lassen sich Beschädigungen, Verschleißerscheinungen und mehr rechtzeitig erkennen und beseitigen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen so gut wie möglich zu gewährleisten. Gerne auch über die gesetzlich festgelegten Prüfungsintervalle hinaus und im Rahmen von außerordentlichen Prüfungen und Wartungen.

Neu im Programm

Wir stellen ein Angebot von Schulungen bzw. jährlichen Utnerweisungen zur Verfügung
  • Krane
  • Anschläger
  • Gabelstapler (Flurförderfahrzeuge)
  • Hubarbeitsbühnen
  • PSA
  • Leitern
  • Fahrgerüste
  • Kranschein, Staplerschein, Hubarbeitsbühnenschein

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